Verschwiegenheitspflicht Coaching

Verschwiegenheitspflicht Coaching

Verschwiegenheitspflicht Coaching

Bei Coaching, das ich im Rahmen meiner psychotherapeutischen Praxis (Einzelunternehmen) anbiete, unterliegt alles was mir die gecoachten Personen anvertrauen strengster gesetzlicher Verschwiegenheitspflicht. Dies hat oft den Effekt, dass sich die Coachees noch besser auf das Coaching einlassen können – was zu einer erhöhten Wirksamkeit führt.

Detaillierte Informationen zur gesetzlichen Grundlage der strengen Verschwiegenheitspflicht der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten:

„§ 15 des Psychotherapiegesetzes verpflichtet PsychotherapeutInnen sowie deren Hilfspersonen zur Verschwiegenheit über alle ihnen in Ausübung ihres Berufes anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse. Die Verschwiegenheitspflicht besteht allgemein, somit grundsätzlich uneingeschränkt gegenüber jedweder Person oder Einrichtung außerhalb der KlientInnen/PatientInnen, also z.B. gegenüber Ehepartnern, sonstigen Familienangehörigen, staatlichen Dienststellen oder anderen Sozialeinrichtungen.

Die Verschwiegenheitspflicht der PsychotherapeutInnen ist somit wesentlich strenger gefasst als beispielsweise jene der ÄrztInnen.

Quelle: Österreichischer Bundesverband für Psychotherapie

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