Häufige Fragen

Häufige Fragen

DER WEG IN MEINE PRAXIS

Lange Gasse 72/9, 1080 Wien: Das Haustor ist werktags geöffnet, Sie können daher eintreten ohne anzuläuten. Mein Praxisraum befindet sich in der psychotherapeutischen Gemeinschaftspraxis (Tür 9). Vor der Praxistür befinden sich zwei Klingeln. Bitte betätigen Sie eine davon. Nehmen Sie anschließend im Vorzimmer Platz, ich werde Sie pünktlich zu Ihrem Termin dort abholen.

THERAPIEDAUER

Die Dauer einer Psychotherapie variiert individuell stark und kann je nach Ausgangslage, Fragestellung und Therapieprozess zwischen einigen Wochen und mehreren Jahren betragen.

SITZUNGSFREQUENZ

In der Regel finden die Sitzungen ein bis zwei Mal pro Woche statt. Da die psychotherapeutische Behandlung ein dynamischer Prozess ist, kann sich die Sitzungshäufigkeit im Laufe der Zeit ändern.

ABLAUF DER THERAPIE

siehe → Ablauf der Psychotherapie

ABSAGEREGELUNG

Sollte es Ihnen nicht möglich sein einen Termin wahrzunehmen, bitte diesen zum ehestmöglichen Zeitpunkt, spätestens jedoch 2 Werktage (48 Stunden) davor abzusagen. Nicht rechtzeitig stornierte oder versäumte Termine werden in voller Höhe in Rechnung gestellt.
Für die Absage einzelner Termine genügt es, wenn Sie mir eine kurze E-Mail schicken (bitte keine SMS oder Mobilboxnachricht). Ich werde Ihre Absage schnellstmöglich bestätigen.
Sollte es mir nicht möglich sein meinerseits Termine einzuhalten, so werde auch ich Sie ehestmöglich darüber informieren.
Falls Sie Ihre Therapie beenden möchten, wäre mindestens eine letzte gemeinsame Sitzung sinnvoll.

VERSCHWIEGENHEITSPFLICHT

“Die Verschwiegenheitspflicht ist ein zentrales Element der Psychotherapie.
§ 15 des Psychotherapiegesetzes verpflichtet PsychotherapeutInnen sowie deren Hilfspersonen zur Verschwiegenheit über alle ihnen in Ausübung ihres Berufes anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse. Die Verschwiegenheitspflicht besteht allgemein, somit grundsätzlich uneingeschränkt gegenüber jedweder Person oder Einrichtung außerhalb der KlientInnen/PatientInnen, also z.B. gegenüber Ehepartnern, sonstigen Familienangehörigen, staatlichen Dienststellen oder anderen Sozialeinrichtungen.
Die Verschwiegenheitspflicht der PsychotherapeutInnen ist somit wesentlich strenger gefasst als beispielsweise jene der ÄrztInnen.
Wünschen KlientInnen/PatientInnen ausdrücklich eine Datenweitergabe an z.B. Versicherungen, ist eine wirksame Entbindung von der Verschwiegenheitspflicht unerlässlich.”

Quelle: Österreichischer Bundesverband für Psychotherapie

STEUERLICHE ABSETZBARKEIT

Unter gewissen Voraussetzungen kann eine steuerliche Absetzbarkeit der Psychotherapiekosten gegeben sein. Dann können diese als “außergewöhnliche Belastung” im Rahmen der ArbeitnehmerInnen-Veranlagung oder Einkommenssteuererklärung steuermindernd angeführt werden. Als ein wichtiger Anhaltspunkt gilt dabei: Je höher die außergewöhnlichen Belastungen (hierzu können auch zusätzlich Arztrechnungen etc. zählen) im Verhältnis zum Einkommen innerhalb eines Kalenderjahres sind, desto eher ist eine steuerliche Absetzbarkeit der gesamten außergewöhnlichen Belastungen gegeben. Nähere Details erfahren Sie hier.

Das von mir angebotene Coaching (Executive Coaching, Business Coaching, Leadership Coaching) kann in der Regel entweder betrieblich (Selbständige) oder, wenn privat bezahlt, als Werbungskosten im Rahmen der ArbeitnehmerInnenveranlagung von der Steuer abgesetzt werden. Bitte klären Sie die steuerliche Absetzbarkeit jedoch stets mit Ihrer Steuerberaterin oder Ihrem Steuerberater ab.

PRIVAT – KEINE KASSEN

Sie sind bei mir “privat” in Behandlung (keine Teilrefundierung seitens öffentlicher Krankenkassen). Etwaige Kostenübernahmen privater Versicherungsträger klären Sie bitte mit der jeweiligen Vertretung ab. Bei PsychotherapeutInnen, die eine Teilrefundierung durch eine öffentliche Kasse anbieten, kann es nach rechtzeitiger Prüfung des Falls durch den jeweiligen öffentlichen Versicherungsträger und dem Vorliegen einer krankheitswertigen Störung zu einem nachträglichen Zuschuss für einen begrenzten Behandlunszeitraum kommen.

In Österreich ist eine vollständige Kostenübernahme durch öffentliche Hand – im Gegensatz zu beispielsweise Deutschland – leider keine Selbstverständlichkeit. Vollfinanzierte Psychotherapie ist stark begrenzt und nur unter bestimmten Bedingungen und bei bestimmten PsychotherapeutInnen (nicht bei mir – ich biete ausschließlich „private“ Behandlung an) verfügbar. Details für Wien können Sie bei der Wiener Gesellschaft für Psychotherapeutische Versorgung und dem Verein für ambulante Psychotherapie erfragen.

KOSTENERSATZ DURCH PRIVATE VERSICHERUNGSTRÄGER

Etwaige Kostenübernahmen privater Versicherungsträger klären Sie bitte mit der jeweiligen Vertretung ab.